Von Bewerbung bis Klausur – Kurzübersicht

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ACHTUNG! Sie befinden sich auf einer Seite der Website der Servicestelle für barrierefreies Studieren.  Auf dieser Seite geht es um den barrierefreien Zugang zu den Gebäuden. Wir sind nicht zuständig für Veranstaltungsorganisationen in den Räumen der JGU oder Raumbuchungen. Besuchen Sie hierzu bitte die entsprechenden Seiten des - Referates Veranstaltungs- und Raummanagement (ILM1) der Abteilung Infrastrukturelles Liegenschaftsmanagement (ILM): Veranstaltungs- und Raummanagement – (ILM1) | Infrastrukturelles Liegenschaftsmanagement (uni-mainz.de).

 

Bewerbung (mit Sonderantrag)

Bewerbungen für einen Erststudiengang an der Universität Mainz erfolgen in der Regel Online. Bitte nutzen Sie die Bewerbungsseite des Studierendenservice und klicken Sie die auf Sie zutreffenden Hyperlinks an. Nach der Wahl des Studienfaches, werden Sie in der Regel auf das Onlinebewerbungsportal weitergeleitet. Eine Videoanleitung zur Onlinebewerbung finden Sie auf YouTube unter folgendem Link: YouTube - Onlinebewerbung JGU.

Möglicherweise kommt für Sie aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung ein Sonderantrag in Betracht. Damit ein Sonderantrag zulässig ist, muss er zwingend im Rahmen der Onlinebewerbung ausgefüllt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Lorenz vom Studierendenservice.

Es gibt u.a. folgende Sonderanträge:

1) Härtefallantrag (Antrag auf sofortige Zulassung)

Bewerberinnen und Bewerber mit gravierenden gesundheitlichen, sozialen oder familiären Gründen können über einen Härtefallantrag auf sofortige Zulassung ungeachtet der Wartesemester sofort zugelassen werden, wenn Ihnen nicht zugemutet werden kann, bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Weitere Informationen zum Härtefallantrag.

2) Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote

Bewerberinnen und Bewerber können einen Sonderantrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen, wenn sie nachweisen können, dass durch besondere Umstände ein Erreichen eines besseren Notendurchschnitts nicht möglich war. Die besonderen Umstände dürfen nicht von der Bewerberin oder dem Bewerber verschuldet sein.
Hierunter fallen Bewerber und Bewerberinnen, die durch besonderen Umstände gehindert waren, die ihnen mögliche volle schulische Leistung zu erbringen.
Weitere Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote

3) Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Bewerberinnen und Bewerber können einen Sonderantrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen, wenn sie durch unverschuldete Umstände daran gehindert waren, früher die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Weiter Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.

Parken auf dem Campus

Die Einfahrt auf dem Campus ist für bestimmte Personengruppen möglich. Dazu zählen auch Schwerbehinderte (insbesondere Studierende mit einer Gehbehinderung). Diese müssen die Kosten für den Erwerb einer Einfahrtsplakette selbst tragen. Unter Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „aG“, ist die Einfahrt aber kostenfrei. Weitere Informationen dazu und wo Sie kostengünstig in der Nähe der Universität parken können finden Sie unter Anreise und Parken. Hier finden Sie auch tolle Alternativen zum Auto.

Barrierefreiheit auf dem Campus

Die Universität Mainz ist bemüht, Studierenden mit Einschränkungen in ihrer Mobilität möglichst viele Barrieren zu nehmen. Leider gibt es auf Grund von Altbauten dennoch einige Gebäude und Hörsäle die nicht barrierefrei zu erreichen sind. Informationen dazu finden Sie entweder direkt auf der Onlineplattform  JOGU-StINe (unter Veranstaltungen/Räume erkennbar) oder auf dieser Website unter dem Menüpunkt Campusorientierung in der linken Spalte. Dort finden Sie unter anderem auch eine Karte, sowie eine Bilderführung durch die einzelnen Gebäude inklusive Hörsäle.
Außerdem können Sie dort einsehen, in welchen Gebäuden barrierefreie WCs vorhanden sind, welche Ausstattung diese haben und wie Sie diese erreichen können.

Sollte ein Hörsaal oder Gebäude in dem Sie eine Veranstaltung hätten nicht barrierefrei sein, unterrichten Sie bitte unverzüglich uns oder die jeweiligen Studienbüros der Fachbereiche, damit die Veranstaltung umverlegt werden kann. Da dies einige Planung kostet melden Sie sich am besten so schnell wie möglich.

Hilfsmittel für die Vorlesung

Die Servicestelle für barrierefreies Studieren bietet technische Hilfsmittel für sehbehinderte und schwerhörige Studierende an, die auch flexibel in Vorlesungen eingesetzt werden können, um beispielsweise das Tafelbild zu vergrößern. Informationen zum aktuellen Bestand finden Sie auf der Seite Hilfsmittel. Sollte Ihnen durch ein Hilfsmittel, sei es vorhanden oder auch nicht vorhanden, geholfen werden, lassen Sie es uns bitte wissen. Nach einer kurzen Einweisung stellen wir Ihnen gerne die Hilfsmittel zur Verfügung.

Für mobilitätseingeschränkte Personen steht täglich ein Rollstuhl bereit, mit dem wir Sie gerne über den Campus fahren, damit Sie pünktlich Ihre (Anschluss-) Vorlesung erreichen. Ein Begleiten von Studierenden bieten wir natürlich auch in anderen Fällen an.

Gehörlose Studenten und Studentinnen haben das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher, sofern dieser im Rahmen ihres Studiums benötigt wird. Hier werden die Kosten von unterschiedlichen Stellen, wie z.B. Kreisausschüssen oder Stadtverwaltungen übernommen. Weitere Informationen zur Kostenübernahme und Vermittlung finden Sie auf der Seite der Landesdolmetscherzentrale RLP.

Anwesenheitspflicht

In besonderen Einzelfällen kann für Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit  eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht möglich sein. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, um herauszufinden, ob dies bei Ihnen möglich ist.

Bibliotheksausleihe

Studierende mit Behinderung können unter Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder einer von uns ausgestellten Bescheinigung in Verbindung mit dem Bibliotheksausweis Medien für maximal 8 Tage ausleihen.

Eine Ausleihe von Präsenzbeständen ist für Studierende mit Behinderung nach Rücksprache grundsätzlich möglich.

Zu allen Fragen rund um die barrierefreie Nutzung der Bibliotheken helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an den Info- und Ausleihtheken gerne weiter. Sie können auch anrufen (06131 3922633) oder schreiben an info@ub.uni-mainz.de.

Weitere Informationen, beispielsweise welche Medien von der Ausliehe ausgeschlossen sind, finden Sie unter folgendem Link: http://www.ub.uni-mainz.de/wochenendausleihe/

Prüfungen (Nachteilsausgleich)

Nach dem Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, ist die Universität Mainz dazu verpflichtet, im Studium aufkommende Barrieren zu beseitigen, § 2 Abs. 3 HochSchG.

Nachteilsausgleiche können sich daher auf sämtliche Studienleistungen und Prüfungssituationen beziehen.

Sie können einmalig, temporär oder auch dauerhaft gewährt werden.

Ein Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden auf jeden Fall vor den Klausuren. Bitte beachten Sie dazu folgenden Ablauf:

  • Der oder die Studierende wendet sich in einem Schreiben an das zuständige Prüfungsamt. Der Antrag kann formlos gestellt werden, Sie können aber unser barrierefreies Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich" verwenden.
  • Diesem Schreiben ist ein ausführliches fachärztliches Attest beizulegen. Die Diagnose muss nicht genannt werden. Das Attest sollte eine für Laien nachvollziehbare Beschreibung der Auswirkungen der Einschränkung oder Erkrankung beinhalten und wie diese nachteilig aufs Studium einwirken.
  • Der Antrag und das Attest sollten Lösungsvorschläge machen, wie dieser Nachteil im konkreten Fall ausgeglichen werden kann.
  • Nach einer Entscheidung des Prüfungsausschusses versendet das zuständige Prüfungsamt einen schriftlichen Bescheid.

Einer der häufigsten Nachteilsausgleiche ist die Schreibzeitverlängerung, wobei sich die zusätzliche Zeit individuell bemisst und vom Facharzt schon im Attest vorgeschlagen werden sollte. Es gibt aber eine Vielzahl an möglichen Nachteilsausgleichen für die unterschiedlichsten Studienanforderungen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Sie dazu ausführlich beraten können.