Rechtliche Grundlagen

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[...] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.          (Art. 3 Abs. 3 GG)

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie [...] an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ ( Art. 1 UN-BRK)

 

Die Maxime des Art. 3 Grundgesetz findet sich im Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (§2 Abs. 3), im Hochschulrahmengesetz (§2 Abs. 4) und im Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (§2 Abs. 4) wieder. Im Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz werden die folgenden Aspekte konkretisiert:

 

Aufgaben einer Hochschule:

§ 2 Aufgaben
(4) Hochschulen [...] tragen dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderungen gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbständig und barrierefrei im Sinne des § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen nutzen können. [...]

 

Nachteilsausgleiche bei Prüfungen:

§ 26 Ordnungen von Hochschulprüfungen

(4) Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange Studierender mit Behinderungen zur Wahrung der Chancengleichheit  berücksichtigen.

(5) [...] Für die Einhaltung von Fristen werden Verlängerungen und Unterbrechungen von Studienzeiten nicht berücksichtigt, soweit sie bedingt waren [...] (2.) durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe. [...]

Beauftragte für die Belange von behinderten Studierenden:

§ 72 Ausschüsse, Beauftragte

(7) Der Senat bestellt für die Dauer von drei Jahren eine Hochschulbedienstete oder einen Hochschulbediensteten zur Beauftragten oder zum Beauftragten für die Belange Studierender mit Behinderung. Sie oder er hat die Aufgabe, die Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgabe nach § 2 Abs. 4 Satz 3 zu unterstützen.

 

 

Die gesetzlichen Regelungen, die für Sie von Interesse sind, ziehen sich quer durch die einzelnen Bücher des SGB. Eine gute und thematisch geordnete Übersicht finden Sie hier.