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Gebührenbefreiung fürs Zweitstudium

Gebührenpflichtige Studierende, die im Zweitstudium sind, mit einem Behinderungsgrad von wenigstens 50 können seit dem Wintersemester 2020/21 von der Gebühr für das Zweitstudium befreit werden.

Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung im Zweitstudium und zur Antragstellung finden Sie hier.

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