Gebührenbefreiung fürs Zweitstudium
Gebührenpflichtige Studierende, die im Zweitstudium sind, mit einem Behinderungsgrad von wenigstens 50 können seit dem Wintersemester 2020/21 von der Gebühr für das Zweitstudium befreit werden.
Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung im Zweitstudium und zur Antragstellung finden Sie hier.