Abschaffung der Studiengebühren fürs Zweitstudium

Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren wird zum Wintersemester 2025/2026 wirksam.

Eine Befreiung von den Gebühren fürs Zweistudium ist für Personen mit einem GdB von mindestens 50 damit ab dem Wintersemester 25/26 nicht mehr erforderlich.

Weitere Informationen zur Abschaffung der Studiengebühren fürs Zweitstudium finden Sie hier.