Informationen Nachteilsausgleiche und Raumaufsichten SBS

Auf diesen Seiten finden Sie Hinweise zum Nachteilsausgleich sowie zur Antragstellung für eine Raum-Aufsicht durch die Servicestelle für barrierefreies Studieren (SBS) bei Klausuren.

 

Zu den Raum-Aufsichten sind folgende Hinweise zu beachten:

Mit dem auf der Unterseite entsprechenden Formular-Antrag  können Sie für Prüfungen mit mit vorliegendem genehmigten Nachteilsausgleich eine Raum-Aufsicht durch die SBS in deren Räumlichkeiten beantragen.

Der Antrag muss von einer zuständigen dozierenden Person oder dem zuständigen Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss kommen.

Für eine Übernahme einer Raum-Aufsicht durch die SBS müssen besondere Ansprüche an Hilfsmittel oder die Räumlichkeiten bestehen. Auch falls außerhalb dessen keine Lösung für eine Umsetzung des NTA seitens des FB gefunden werden kann, ist in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Raum-Aufsicht möglich.
Generell zu beachten ist, dass Anträge möglichst frühzeitig, also mind. 14 Kalendertage vor Stattfinden der Prüfung, zu stellen sind sowie, dass Fach-Aufsichten immer vom Fach/Institut zu stellen sind.
Bei einer verspäteten Antragstellung ist dies innerhalb des Formulars an der entsprechenden Stelle zu begründen.

Den Antrag für die Übernahme einer Raum-Aufsicht bzw. die Nutzung der Räumlichkeiten der SBS während einer Prüfung finden Sie einen Reiter unter diesem bzw. unter Antrag: Raum-Aufsicht durch SBS bei vorliegendem Nachteilsausgleich | Servicestelle für barrierefreies Studieren (uni-mainz.de).