Allgemeines zum Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stehen oft vor besonderen Herausforderungen, da Studien- und Prüfungsordnungen wenig Spielraum für individuelle Anpassungen bieten. Betroffene können ihre Arbeitskraft häufig nicht vollständig dem Studium widmen, da sie zusätzliche Zeit und Energie für die Organisation des Alltags, Therapien oder Reha-Maßnahmen benötigen. Zudem können physische, kommunikative oder didaktische Barrieren benachteiligend wirken und das Studium verlängern.
Für betroffene Studierende kann es schwierig sein,
- sich an die Rahmenbedingungen von Prüfungen anzupassen,
- das Studientempo individuell zu gestalten,
- formale Vorgaben wie Anwesenheitspflichten, Praktika, Labore oder Auslandsaufenthalte einzuhalten,
- nach längeren Pausen wieder ins Studium einzusteigen.
In solchen Fällen kann ein individueller Nachteilsausgleich erforderlich sein.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Einen Vordruck zur Beantragung finden Sie hier: Antrag auf Nachteilsausgleich PDF.
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich
Bewährte Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Anpassung der Prüfungsbedingungen: Verlängerung der Prüfungszeit, Fristverlängerungen bei Hausarbeiten, Umwandlung der Prüfungsform, Schaffung eines ruhigen Prüfungsumfelds (z. B. durch Klausurbetreuung der SBS).
- Modifizierung der Anwesenheitspflicht: Anpassungen bei Kursen, Vorlesungen oder Seminaren.
- Barrierefreier Zugang: Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu Vorlesungen und Prüfungen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach individuellem Fall sind weitere Anpassungen möglich.
Hinweis:
Notwendigkeit und Gestaltung von Nachteilsausgleichen können selbst bei gleicher Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ausfallen. Entscheidend sind die jeweiligen Studienbedingungen, die Anforderungen des Studienfachs und die Prüfungsmodalitäten. Daher gibt es keine verbindlichen Vorgaben – Nachteilsausgleiche werden immer individuell und situationsbezogen vereinbart. Die Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, um den Nachteil auszugleichen.
Beantragung eines Nachteilsausgleichs
Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Jede Person mit einer durch ein (fach)ärztliches Gutachten nachgewiesenen Einschränkung, die zu einer Erschwernis des Studiums führt, kann einen Nachteilsausgleich beantragen.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag muss beim zuständigen Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss des Fachbereichs bzw. Instituts gestellt werden – in der Regel für jedes Fach, für das der Nachteilsausgleich gelten soll.
Fristen und Zeitraum:
- Informieren Sie sich frühzeitig über die Fristen bei Ihrem Fachbereich. Kurzfristige Anträge können oft nicht mehr bearbeitet werden.
- Der Zeitraum, für den ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann, variiert: Ein barrierefreier Zugang zu Räumlichkeiten kann z. B. für das gesamte Studium (Bachelor oder Master) beantragt werden, während andere Maßnahmen möglicherweise jedes Semester neu beantragt werden müssen.
Rechtsgrundlagen (Kurzüberblick)
Nach § 2 Abs. 4 Hochschulgesetz (HochSchG) tragen die Hochschulen dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderungen gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbstständig und barrierefrei im Sinne des § 3 Abs. 4 des Landesinklusionsgesetzes nutzen können. Hierfür stehen verschiedene Arten von Nachteilsausgleichen zur Verfügung. Diese sind stets abhängig vom konkreten Einzelfall und können einmalig, temporär oder auch dauerhaft gewährt werden.
Klausurbetreuung über die SBS
Falls Ihnen das Prüfungsamt einen Nachteilsausgleich, wie beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung oder ein geräuscharmes Prüfungsumfeld, gewährt hat und Ihr Fachbereich Schwierigkeiten hat, diesen in seinen eigenen Räumlichkeiten umzusetzen, bieten wir die Möglichkeit, die Prüfung in unseren Räumen abzulegen.
In diesem Fall bitten wir Sie, uns möglichst frühzeitig – mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin – über das beigefügte Formular eine Anfrage zukommen zu lassen: Erste Terminanfrage Raum-Aufsicht SBS | Servicestelle für barrierefreies Studieren.
Sollte eine Klausurbetreuung zu dem gewünschten Termin bei uns möglich sein, reservieren wir diesen vorläufig. Eine verbindliche Bestätigung Ihres Fachbereichs, dass die Prüfung tatsächlich bei uns stattfinden soll, benötigen wir spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie : Die Terminanfrage muss von dem Prüfer, dem zuständigen Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss kommen.