Unsere Kurzübersicht

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ACHTUNG! Auf unseren Seiten finden Sie ausschließlich Informationen zum barrierefreien Zugang zu Gebäuden an der JGU. Die Servicestelle für barrierefreies Studieren ist nicht zuständig für Veranstaltungsorganisationen in den Räumen der JGU oder Raumbuchungen. Besuchen Sie hierzu bitte die entsprechenden Seiten des Referates Veranstaltungs- und Raummanagement (ILM1) der Abteilung Infrastrukturelles Liegenschaftsmanagement (ILM): Veranstaltungs- und Raummanagement – (ILM1) | Infrastrukturelles Liegenschaftsmanagement (uni-mainz.de).

 

Bewerbung für ein Studium an der JGU 

Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens an der JGU finden Sie hier.

Möglicherweise kommt für Sie aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung ein Sonderantrag in Betracht. Weitere Informationen zu Sonderanträgen finden Sie hier. Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Alexandra Lorenz vom Studierendenservice.

Parken auf dem Campus

Die Einfahrt auf dem Campus ist grundsätzlich möglich. Weitere Informationen zu den verschiedenen Modellen der Einfahrtserlaubnis sowie einen Link zum Self-Service-Portal der Parkraumbewirtschaftung finden Sie hier.

Personen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Zusatz aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) verfügen, erhalten auf Antrag eine dauerhafte, kostenfreie Einfahrtserlaubnis. Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine Mail an verkehr@uni-mainz.de.

Personen mit JGU-Account können Ihr gewünschtes Kennzeichen vorab im Self-Service-Portal eintragen.

Weitere Informationen, wo Sie kostengünstig in der Nähe der Universität parken können sowie tolle Alternativen zur Anreise mit dem Auto finden Sie hier.

Barrierefreiheit auf dem Campus

Die Universität Mainz ist bemüht, Studierenden mit Einschränkungen möglichst viele Barrieren zu nehmen. Einige alte Gebäude sind beispielsweise aus Denkmalschutzgründen nicht barrierefrei zu erreichen.  Informationen dazu finden Sie entweder direkt auf der Onlineplattform  JOGU-StINe (unter Veranstaltungen/Räume) oder direkt im Rauminformationssystem der JGU.
Prüfen Sie bitte unmittelbar nach Veranstaltungsanmeldung, ob der Raum, in dem die Veranstaltung stattfinden wird, für Sie barrierefrei ist. Sofern dies nicht der Fall ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem zuständigen Studienbüro in Verbindung.

Hilfsmittel für Lehrveranstaltungen

Die Servicestelle für barrierefreies Studieren bietet technische Hilfsmittel für Studierende mit Sehbehinderung und Hörschädigung an, die auch flexibel in Lehrveranstaltungen eingesetzt werden können, um beispielsweise das Tafelbild zu vergrößern. Informationen zum aktuellen Bestand finden Sie auf der Seite Hilfsmittelpool. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen.

Anwesenheitspflicht

In besonderen Einzelfällen kann für Studierende mit Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen die Anpassung einer möglichen Anwesenheitspflicht in Frage kommen. Die Entscheidung hierüber trifft der Fachbereich, wir beraten Sie jedoch gerne dazu.

Bibliotheksausleihe

Informationen zur Ausleihe in unseren Bibliotheken finden Sie hier.

Zu allen Fragen rund um die barrierefreie Nutzung der Bibliotheken helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an den Info- und Ausleihtheken gerne weiter. Diese erreichen Sie telefonisch unter +49 (0)6131 3922633 oder per E-Mail an info@ub.uni-mainz.de.

Prüfungen (Nachteilsausgleich)

Nach § 2 Abs. 4 Hochschulgesetz (HochSchG) tragen die Hochschulen dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderungen gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbstständig und barrierefrei im Sinne des § 3 Abs. 4 des Landesinklusionsgesetzes nutzen können. Hierfür stehen verschiedene Arten von Nachteilsausgleichen zur Verfügung. Diese sind stets abhängig vom konkreten Einzelfall und können einmalig, temporär oder auch dauerhaft gewährt werden.

Ausführliche Informationen zu Nachteilsausgleichen und deren Beantragung finden Sie hier.

Ein Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden auf jeden Fall vor den Klausuren. Bitte beachten Sie dazu folgenden Ablauf:

  • Der oder die Studierende wendet sich in einem Schreiben an das zuständige Prüfungsamt. Der Antrag kann formlos gestellt werden, Sie können aber unser barrierefreies Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich" verwenden.
  • Diesem Schreiben ist ein ausführliches fachärztliches Attest beizulegen. Die Diagnose muss nicht genannt werden. Das Attest sollte eine für Laien nachvollziehbare Beschreibung der Auswirkungen der Einschränkung oder Erkrankung beinhalten und wie diese nachteilig aufs Studium einwirken.
  • Der Antrag und das Attest sollten Lösungsvorschläge machen, wie dieser Nachteil im konkreten Fall ausgeglichen werden kann.
  • Nach einer Entscheidung des Prüfungsausschusses versendet das zuständige Prüfungsamt einen schriftlichen Bescheid.

Einer der häufigsten Nachteilsausgleiche ist die Schreibzeitverlängerung, wobei sich die zusätzliche Zeit individuell bemisst und vom Facharzt schon im Attest vorgeschlagen werden sollte. Es gibt aber eine Vielzahl an möglichen Nachteilsausgleichen für die unterschiedlichsten Studienanforderungen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Sie dazu ausführlich beraten können.