Zur Startseite

Grundsatz
Wer sich zu einer Prüfung anmeldet, muss grundsätzlich teilnehmen.

Ein Nichterscheinen, eine verspätete Abgabe oder ein Rücktritt ohne triftigen Grund wird als „nicht bestanden (5,0)“ gewertet.
(§ 20 Abs. 1 BAPO, § 19 Abs. 1 POLBA, § 24 Abs. 1 MagPO)

🩺 Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit
Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest im zuständigen Studienbüro / Prüfungsamt einzureichen.

Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen – eine normale Krankschreibung („Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) reicht nicht aus.

Rücktritt muss vor Prüfungsbeginn oder vor Ende der Abgabefrist gemeldet werden.

Attest muss innerhalb von 3 Tagen eingereicht werden.

Ab der zweiten Krankmeldung:

Wahl zwischen:

Amtsärztlichem Attest

Qualifiziertem Attest (mit Symptomenbeschreibung und Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit)

Gleichgestellte Atteste:

Krankenhausärztliches Attest

Attest eines approbierten Psychologen oder psychologischen Psychotherapeuten

Hinweis: In vielen Fachbereichen gibt es eigene Attestformulare:

Bescheinigung für FB 01, 02, 05, 06, 07, 08, 09, Kunst, Musik, Landesprüfungsamt Lehramt
Bescheinigung für FB 03 Jura
Bescheinigung für FB 03 WiWi – WiPäd
Bescheinigung für FB 04 Medizin
FB 10 (Biologie): freies ärztliches Attest genügt

♿ Nachteilsausgleich bei Behinderung oder chronischer Erkrankung
Bei anerkannter chronischer Erkrankung oder Behinderung kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.

Mögliche Maßnahmen: Zum Beispiel Schreibzeitverlängerung, Abgabefristverlängerung, Einzelprüfung

Antrag muss (ca. 4 Wochen) vor der Prüfung über das Studienbüro gestellt werden.

📘 Anerkannte Legasthenie
Bei nachgewiesener Legasthenie (nicht bloße Lese-/Rechtschreibschwäche) kann ebenfalls ein Nachteilsausgleich beantragt werden.

✅ Anerkannte Rücktrittsgründe
Durch Attest nachgewiesene ernsthafte Erkrankung

Offensichtliche Erkrankung, z. B. Unfall oder Krankenhausaufenthalt

Plötzliche Schicksalsschläge, z. B. Tod eines nahen Angehörigen innerhalb einer Woche vor Prüfung/Abgabefrist

Opfer eines Verbrechens

Unerwartete, gravierende private Belastungen:

Verlust der Wohnung

Erkrankung pflegebedürftiger Angehöriger (mit Nachweis)

Keine alternative Betreuung verfügbar (z. B. für Kinder)

❌ Grundsätzlich nicht anerkannte Krankheitsgründe
Dauerleiden, sofern nicht in akuten, unvorhersehbaren Schüben (z. B. MS, Rheuma, psychiatrische Erkrankung)

Prüfungsangst / Examenspsychose ohne zugrundeliegende Störung (auch mit psychologischem Attest nicht ausreichend)

🚫 Weitere nicht anerkannte Gründe
Materialbeschaffungsprobleme (z. B. bei Hausarbeiten)

Technische Probleme: Datenverlust, Viren, Druckerdefekte → Backups werden vorausgesetzt

Unkomplizierte Schwangerschaften
(Komplikationen gelten als Krankheit und sind entsprechend zu belegen)