Grundsatz
Wer sich zu einer Prüfung anmeldet, muss grundsätzlich teilnehmen.

Ein Nichterscheinen, eine verspätete Abgabe oder ein Rücktritt ohne triftigen Grund wird als „nicht bestanden (5,0)“ gewertet.
(§ 20 Abs. 1 BAPO, § 19 Abs. 1 POLBA, § 24 Abs. 1 MagPO)

Inhalte dieser Seite

  • Krankheit
  • Anerkannte Legasthenie
  • Anzuerkennende Gründe
  • Grundsätzlich nicht anzuerkennende Krankheitsgründe
  • Weitere nicht anzuerkennende Gründe

🩺 Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit
Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest im zuständigen Studienbüro / Prüfungsamt einzureichen.

Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen – eine normale Krankschreibung („Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) reicht nicht aus.

Rücktritt muss vor Prüfungsbeginn oder vor Ende der Abgabefrist gemeldet werden.

Attest muss innerhalb von 3 Tagen eingereicht werden.

Ab der zweiten Krankmeldung:

Wahl zwischen:

Amtsärztlichem Attest

Qualifiziertem Attest (mit Symptomenbeschreibung und Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit)

Gleichgestellte Atteste:

Krankenhausärztliches Attest

Attest eines approbierten Psychologen oder psychologischen Psychotherapeuten

Hinweis: In vielen Fachbereichen gibt es eigene Attestformulare:

Bescheinigung für FB 01, 02, 05, 06, 07, 08, 09, Kunst, Musik,Landesprüfungsamt Lehramt
Bescheinigung für FB 03 Jura
Bescheinigung für FB 03 WiWi – WiPäd
Bescheinigung für FB 04 Medizin
FB 10 (Biologie): freies ärztliches Attest genügt

♿ Nachteilsausgleich bei Behinderung oder chronischer Erkrankung
Bei anerkannter chronischer Erkrankung oder Behinderung kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.

Mögliche Maßnahmen: Schreibzeitverlängerung, Abgabefristverlängerung, Einzelprüfung

Antrag muss vor der Prüfung über das Studienbüro gestellt werden.

📘 Anerkannte Legasthenie
Bei nachgewiesener Legasthenie (nicht bloße Lese-/Rechtschreibschwäche) kann ebenfalls ein Nachteilsausgleich beantragt werden.

✅ Anerkannte Rücktrittsgründe
Durch Attest nachgewiesene ernsthafte Erkrankung

Offensichtliche Erkrankung, z. B. Unfall oder Krankenhausaufenthalt

Plötzliche Schicksalsschläge, z. B. Tod eines nahen Angehörigen innerhalb einer Woche vor Prüfung/Abgabefrist

Opfer eines Verbrechens

Unerwartete, gravierende private Belastungen:

Verlust der Wohnung

Erkrankung pflegebedürftiger Angehöriger (mit Nachweis)

Keine alternative Betreuung verfügbar (z. B. für Kinder)

❌ Grundsätzlich nicht anerkannte Krankheitsgründe
Dauerleiden, sofern nicht in akuten, unvorhersehbaren Schüben (z. B. MS, Rheuma, psychiatrische Erkrankung)

Prüfungsangst / Examenspsychose ohne zugrundeliegende Störung (auch mit psychologischem Attest nicht ausreichend)

🚫 Weitere nicht anerkannte Gründe
Materialbeschaffungsprobleme (z. B. bei Hausarbeiten)

Technische Probleme: Datenverlust, Viren, Druckerdefekte → Backups werden vorausgesetzt

Unkomplizierte Schwangerschaften
(Komplikationen gelten als Krankheit und sind entsprechend zu belegen)